LSG Hessen, Beschluss vom 01.11.2007 - 9 SO 79/07 ER
Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige beim Anspruch auf Sozialhilfe
1. Die Rechtswidrigkeit einer Überleitungsanzeige liegt dann vor, wenn das Bestehen des übergeleiteten Anspruchs nach materiellem
Recht offensichtlich ausgeschlossen ist und damit die Überleitungsanzeige selbst erkennbar sinnlos wäre.
2. Ob die als Sozialhilfe geleistete Hilfe zu Recht oder zu Unrecht gewährt worden ist, spielt für die Rechtmäßigkeit der
Überleitung eines Anspruchs keine Rolle. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BSHG § 90
,
,
SGB XII § 2 § 93 Abs. 1 S. 1 § 93 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Gießen 25.12.2007 S 18 SO 99/07 ER