LSG Hessen, Beschluss vom 23.01.2007 - 9 SO 97/06 ER
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Wird eine Frist zur in Kürze angekündigten Beschwerdebegründung von über 3 Wochen stillschweigend eingeräumt, so wird das
rechtliche Gehör des Antragstellers durch eine Entscheidung des Gerichts ohne weitere Frist nicht verletzt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Hessen 12.12.2006 L 9 SO 81/06 ER , SG Wiesbaden 18.09.2006 S 18 SO 75/06 ER