LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.2006 - 6 AS 96/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Unterkunftskosten in Wohngemeinschaften
Bei der Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung kann nicht ohne Weiteres von annähernd gleichen
Lebens- und Wohnverhältnissen in einer Wohngemeinschaft einerseits und einer Bedarfsgemeinschaft andererseits ausgegangen
werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Lüneburg 02.02.2006 S 30 AS 19/06 ER