LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2007 - 11 AY 15/07 ER
Leistungen nach dem AsylbLG in besonderen Fällen, rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer, soziale Integration bei faktischen
Inländern
1. Unter einer rechtsmissbräuchlichen Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer i. S. von §
2 Abs.
1 AsylbLG ist ein subjektiv vorwerfbares, für die Verlängerung des Aufenthalts ursächliches Handeln des Asylbewerbers zu verstehen.
Vorwerfbar in diesem Sinne ist es regelmäßig, wenn Ausländer nicht ausreisen, obwohl ihnen dies möglich und zumutbar ist (hier:
zur Gewährung von Leistungen gemäß §
2 Abs.
1 AsylbLG i.V.m. Art. 8 EMRK nach 20jährigem geduldeten Aufenthalt in der Bundesrepublik).
2. Betreut die ledige Antragstellerin ihre beiden Kleinkinder, so sind an die berufliche und wirtschaftliche Integration keine
besonderen Anforderungen zu stellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
MRK Art. 8
Vorinstanzen: SG Aurich 05.01.2007 S 23 AY 14/06 ER