LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.12.2008 - 11 AY 92/08 ER
Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Bezug von Sozialleistungen als prägendes Motiv für die Einreise, Gründung einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft
Nach §
1a Nr. 1
AsylbLG kommt es darauf an, ob ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von sozialen Leistungen
besteht. Beruht die Einreise auf mehreren Motiven, so muss die Absicht Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, für
den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung gewesen sein (hier: Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, aus der
gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik mit einer Entschlussfassung erst nach
Einreise). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hildesheim 16.06.2008 S 40 AY 72/08 ER