LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.07.2007 - 11 B 3/06
Rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer beim Anspruch auf Asylbewerberleistung
1. Rechtsmissbräuchliches Verhalten iS von §
2 Abs.
1 AsylbLG muss sich konkret und kausal verlängernd auf die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik ausgewirkt haben bzw. noch auswirken.
2. Die Unzumutbarkeit der freiwilligen Ausreise eines Ausreisepflichtigen Ausländers wegen des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit
nach Art.
2 Abs.
2 S. 1
GG kann die Rechtsmissbräuchlichkeit iS von §
2 Abs.
1 AsylbLG ausschließen. Das Nichtwahrnehmen zumutbarer Ausreisemöglichkeiten begründet den Rechtsmissbrauch. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
AufenthG (2004) § 25 Abs. 5 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Hannover 15.02.2006 S 53 AY 5/06 ER