Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.12.2016 - 15 AS 257/16
SGB-II-Leistungen Kosten für Wohnungsbeschaffung und Umzug Erteilung einer Zusicherung Einstweiliger Rechtsschutz
Eine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kommt nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls dann in Betracht, wenn mit hoher, wenn nicht an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass ein materiell-rechtlicher Leistungsanspruch auf die Übernahme der geltend gemachten Unterkunftskosten besteht.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Bremen 29.09.2016 S 41 AS 1834/16 ER
Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 29. September 2016 aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: