LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.05.2007 - 2 B 31/07
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde, Anspruch auf Entscheidung in angemessener Frist
Um die verfassungs- und konventionsrechtlich gebotene Effektuierung des Rechtsschutzes berücksichtigen zu können, sind - primär
im Lichte des Art. 13 EMRK, darüber hinaus verstärkt durch das aus dem Rechtsstaatsgebot des
GG resultierende Effektuierungsgebot - die in §
172 SGG normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Beschwerde einer entsprechenden Anwendung in dem Sinne zugänglich zu machen,
dass auch eine Missachtung des Anspruchs auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist mit der Beschwerde gerügt werden
kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
MRK Art. 13 Art. 6 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Hannover 16.04.2007 1 RA 131/04