LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.01.2007 - 2 R 105/06
Abtretung von Sozialleistungsansprüchen, Sittenwidrigkeit
Die Abtretung des pfändbaren Teil der künftigen Sozialleistungsansprüche eines überschuldeten Sozialleistungsempfängers als
Gegenleistung für die Einräumung eines Wohnrechts an einen Wohnungseigentümer begründet im Regelfall den Vorwurf der Sittenwidrigkeit.
Voraussetzung ist, dass die Vertragspartner einvernehmlich gerade das Ziel der Vereitelung von Vollstreckungsmöglichkeiten
der Gläubiger des Sozialleistungsempfängers verfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 08.11.2005 S 7 RJ 29/00