LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.06.2007 - 2 R 201/07
Versicherungspflicht der Bezieher eines Existenzgründungszuschusses in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Befreiung
selbständiger Handwerker von der Versicherungspflicht
Mit §
2 S. 2
SGB VI und mit der ergänzenden Bestimmung des §
5 Abs.
2 S. 3
SGB VI hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er eine umfassende Einbeziehung aller Bezieher eines Existenzgründungszuschusses
nach §
421 Abs. l
SGB III in die gesetzliche Rentenversicherung anstrebt. Dies hat zur Folge, dass diese Personen sich auch dann auf eine sich aus
§
6 Abs.
1 S. 1 Nr.
4 SGB VI ergebende Befreiungsmöglichkeit nicht berufen können, wenn sie ohne den Bezug eines solchen Existenzgründungszuschusses in
der jeweiligen Tätigkeit von der Versicherungspflicht auf Antrag zu befreien wären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
SGB VI §
2 S. 1 Nr.
10 §
2 S. 1 Nr.
8 §
2 S. 2 §
5 Abs. 2 S. 3 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Oldenburg 06.03.2007 S 5 R 304/05