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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.05.2019 - 2 R 237/17
Vorinstanzen: SG Hannover 21.03.2017 S 13 R 132/15
Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 21. März 2017 geändert. Die Beigeladene wird verpflichtet, dem Kläger für die durchgeführte Versorgung mit den Hörgeräten Widex, Typ Clear 330 rechts und links über den bereits mit Bescheid vom 18. August 2014 zugesagten Betrag von 1.594,00 EUR hinaus einen Betrag von 2.803,00 EUR zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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