LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.07.2007 - 6 AS 378/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, Vorlage von Kontoauszügen
Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für nicht wahrheitsgemäße Angaben von Hilfesuchenden ist das Verlangen, Einsicht
in die Kontoauszüge des zurückliegenden Jahres zu nehmen, eine durch §
60 SGB I nicht gedeckte Ermittlungstätigkeit. Ohne jeden Anhaltspunkt für nicht wahrheitsgemäße Angaben der Antragsteller genügt jedenfalls
bei einem Fortzahlungsantrag die Vorlage aktueller Kontoauszüge. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 9
Vorinstanzen: SG Braunschweig 06.06.2007 S 21 AS 702/07 ER