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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2016 - 7 AS 1494/15
SGB-II-Leistungen Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Abgrenzung von Erwerbstätigkeit und Vermögensverwaltung Tagesgeschäft an der Terminbörse EUREX
1. Das Geschäftsmodell eines Tagesgeschäfts an der Terminbörse EUREX mit DAX-Future auf ausschließlich eigene Rechnung entspricht nicht den Strukturgrundsätzen und damit auch nicht den grundsätzlichen Förderzielen des SGB II, weshalb jegliche darauf bezogene Förderung gemäß §§ 16 ff. SGB II ohne für den Grundsicherungsträger bestehenden Ermessensspielraum bereits dem Grunde nach ausgeschlossen ist.
2. Erwerbstätig sind nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellter, Beamter, geringfügig Beschäftigte) in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, wobei gemäß § 8 SGB II für den Bereich der Grundsicherungsleistungen auf Tätigkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt unter dessen üblichen Bedingungen abzustellen ist.
3. Nicht erwerbstätig ist entsprechend, wer ohne Bezug zum allgemeinen Arbeitsmarkt lediglich private Vermögensverwaltung betreibt und ggf. daraus Einkünfte erzielt, z.B. durch Zinserträge oder Veräußerungsgewinne.
Normenkette:
SGB II §§ 16 ff.
,
SGB II § 8
Vorinstanzen: SG Hannover 10.09.2015 S 70 AS 1754/14
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. September 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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