LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.09.2007 - 7 AS 183/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen, aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen
1. Die Rechtsfolge der aufschiebenden Wirkung kann nach §
86a Abs.
2 Nr.
4 SGG nur auf bundesgesetzlicher Grundlage ausgelöst werden. Landesrechtliche Vorschriften erzeugen diese Wirkung nicht.
2. Nicht unter §
86a Abs.
2 Nr.
1 SGG fallen Entscheidungen über Geldleistungen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SOG ND § 64 Abs. 4 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Hildesheim 15.01.2007 S 33 AS 1335/06 ER