LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 B 6/08
Gebührenpflicht im Beschwerdeverfahren eines Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
Für ein Beschwerdeverfahren eines Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss vor dem LSG besteht Gebührenpflicht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 239
Vorinstanzen: SG Braunschweig 13.12.2007 9 AL 354/04