LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.04.2005 - 8 AS 39/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen
Die Eigenheimzulage ist als zweckbestimmt im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes
Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt wird. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EigZulG § 2
,
SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a
Vorinstanzen: SG Oldenburg (Oldenburg) 46. Kammer - S 46 AS 95/05 ER - 08.03.2005