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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.09.2007 - 9 AS 439/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, berechtigte Bedarfsgemeinschaft, Vermutung einer Einstehensgemeinschaft, Beweislast
Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II ist nur eine derart dichte und auf Dauer angelegte Verbindung, dass angenommen werden kann, die Partner fühlten sich so füreinander verantwortlich, dass sie zunächst ihren gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden. Das Zusammenleben muss geeignet sein, den Schluss auf das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft zu begründen, was wenigstens das Vorliegen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft voraussetzt. Für die Glaubhaftmachung dieser Umstände ist der Leistungsträger pflichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 20
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a Nr. 1
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 § 86b Abs. 2 S. 4
Vorinstanzen: SG Lüneburg 06.06.2007 S 30 AS 619/07 ER

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