LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.02.2012 - 9 AS 585/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel als kostenaufwändige Ernährung
Nahrungsergänzungsmittel sind zwar Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie begründen jedoch keinen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II; denn es handelt sich nicht um kostenaufwändige Ernährung, die aus medizinischen Gründen erforderlich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Braunschweig S 10 AS 1324/06
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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