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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2007 - 9 AS 669/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung, Unterkunftskosten für selbst genutztes Hausgrundstück
1. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist eine Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern unter dem Gesichtspunkt der Geltung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigen. Daher kann es für die Bestimmung der Angemessenheit der zu gewährenden Kosten der Unterkunft nicht entscheidend auf die Kosten ankommen, die entstehen, um das in Eigentum stehende aber noch nicht abgezahlte Haus zu unterhalten.
2. Mit über 130 qm Wohnfläche wird das Maß des vor Verwertung geschützten Hausgrundstücks weit überschritten, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Haus dem Normbereich von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II unterfällt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Lüneburg 14.09.2007 S 24 AS 1272/07 ER

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