LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2007 - 11 AY 60/05
Leistungen für Asylbewerber, Rechtmäßigkeit von Anspruchseinschränkungen, 36-Monats-Frist bei Unterbrechung des Aufenthaltes
1. War die Motivation für die Einreise von Asylbewerbern wesentlich davon geleitet, Leistungen nach dem
AsylbLG zu erlangen, so sind Anspruchseinschränkungen nach §
1a Nr. 1
AsylbLG gerechtfertigt.
2. Wird der Aufenthalt in Deutschland nachhaltig und tiefgreifend unterbrochen, so beginnt eine neue Frist gemäß §
2 Abs.
1 AsylbLG ab der Wiedereinreise.
3. Die Differenzierungen gemäß §
1 Abs.
1 Nr.
3 AsylbLG verstoßen weder gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes noch gegen die Vorgaben der Menschenrechtskonvention. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
MRK Art. 14
Vorinstanzen: SG Hannover 25.10.2005 S 51 AY 82/05