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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2012 - 2 EG 7/12
Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit
1. Für die Berechnung des Elterngeldes ist das im Einkommensteuerbescheid für den vorgeburtlichen Bemessungszeitraum ausgewiesene Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach den Vorgaben des BEEG auch dann ausschlaggebend, wenn steuerrechtlich die Einkünfte um einen Übungsleiterfreibetrag reduziert worden sind.
2. Eine Verfassungswidrigkeit dieser einfachgesetzlichen Bemessungsregel ist nicht festzustellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: DStR 2013, 14, FamRZ 2013, 1256
Normenkette:
BEEG § 2 Abs. 1 S. 1
,
BEEG § 2 Abs. 1 S. 2
,
BEEG § 2 Abs. 9
,
EStG § 3 Nr. 26
,
GG Art. 100 Abs. 1 S. 1
,
GG Art. 20 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 6 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hannover 12.10.2011 S 32 EG 14/08
Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 12. Oktober 2011 wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte dem Klagebegehren nicht bereits mit Änderungsbescheid vom 11. Oktober 2012 entsprochen hat.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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