LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2005 - 3 KA 17/01
Berechnung der Fallpunktzahl für das Zusatzbudget "Allergologie" der Hautärzte nach der Bildung von Untergruppen
Wenn eine Kassenärztliche Vereinigung für die Fallpunktzahl-Bestimmung ab IV/97 auch für dieses Zusatzbudget Untergruppen
- der Ärzte mit unterdurchschnittlichem Punktzahlfallwert und derjenigen mit überdurchschnittlichem Punktzahlfallwert aus
Leistungen des Zusatzbudgets - gebildet hat, ist dies von der Regelung in Abs. 3 der Anlage 4 zum Teil B der Allgemeinen Bestimmungen
des EBM gedeckt. Mit dieser Regelung hat der Bewertungsausschuss in rechtlich zulässiger Weise die Konkretisierung seiner
Regelungsbefugnisse auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen, so dass diesen nunmehr anstelle des Bewertungsausschusses
ein Entscheidungsspielraum darüber zusteht, ob eine Fallpunktzahl-Bemessung in zwei Untergruppen vorgenommen werden oder ob
es bei einer einheitlichen Fallpunktzahl bleiben soll. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Allgemeine Bestimmungen Teil B Anlage 4
Vorinstanzen: SG Hannover 17.01.2001 S 10 KA 364/98