LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2005 - 3 KA 177/03
Höhe der Vergütung belegärztlich erbrachter nuklearmedizinischer Behandlungen, Rechtmäßigkeit eines Punktzahlabzugs wegen
belegärztlicher Leistungserbringung
Auch bei der Ausgestaltung des Honorarverteilungsmaßstabs ist die gesetzliche Vorgabe zu beachten, dass die Vergütung belegärztlicher
Leistungen die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen hat. Bei der Vergütung von Radiojodbehandlungen
gemäß Ziff. 7050 EBM darf ein Punktzahlabzug wegen belegärztlicher Leistungserbringung vorgenommen werden, obwohl eine ambulante
Durchführung dieser Leistung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Nr. 7050
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Vorinstanzen: SG Hannover 09.04.2003 S 16 KA 126/00