LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.08.2005 - 3 KA 78/05
Vertragsärztliche Versorgung, Berechtigung des Vertragsarztes zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst
Ein Vertragsarzt ist zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst verpflichtet. Er hat allerdings grundsätzlich auch ein Recht, Notdienst
zu leisten. Dies schließt nicht das Recht ein, im Notfalldienstbereich wöchentlich mehr als zwei Notdienste zu versehen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Bremen 18.03.2005 S 1 KA 61/04 ER