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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.11.2018 - 3 U 137/15
Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 4109 der Anlage 1 zur BKV Beweismaßstäbe für die Feststellung einer Listen-BK Theorie der wesentlichen Bedingung
1. Für eine Listen-BK muss die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen auf den Körper geführt (Einwirkungskausalität) haben und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
2. Die "versicherte Tätigkeit", die "Verrichtung", die "Einwirkungen" und die "Krankheit" müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen.
3. Die Ursachenzusammenhänge müssen nach der Theorie der wesentlichen Bedingung hinreichend wahrscheinlich sein, wobei allerdings eine bloße Möglichkeit nicht ausreicht.
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
,
BKV Anlage 1 Nr. 4109
Vorinstanzen: SG Hildesheim 09.09.2015 S 11 U 130/11
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 9. September 2015 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 24. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. November 2011 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Lungenkrebserkrankung des am 9. Januar 2010 verstorbenen Ehegatten der Klägerin eine Berufskrankheit nach Nr 4109 der Anl 1 zur Berufskrankheitenverordnung gewesen ist.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Hinterbliebenenleistungen zu gewähren.
Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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