LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2005 - 4/16
Zulässigkeit der Abtretung einer Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Kostenerstattungsanspruch nach §
13 Abs.
3 SGB V ist dann keine Geldleistung iS von §
53 Abs.
2 und
3 iVm §
11 S. 1
SGB I, wenn ihm ein Anspruch auf eine Dauerleistung zu Grunde liegt. Seine Abtretung ist daher unzulässig. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 249
Vorinstanzen: SG Bremen 17.04.2002 S 16 KR 74/01