LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.09.2006 - 4 KR 123/04
Schadensersatzanspruch eines nichtärztlichen Leistungserbringers gegen eine deutsche gesetzliche Krankenkasse
Auf das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen des Art. 81 EGV kann ein nichtärztlicher Leistungserbringer einen Schadensersatzanspruch gegen eine deutsche gesetzliche Krankenkasse nicht
stützen, da sie in diesem Bereich regelmäßig nicht als Unternehmen handelt. Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus den Bestimmungen
des GWB alter oder neuer Fassung. Ein Schadensersatzanspruch kann sich bei willkürlichem Handeln der Krankenkasse aus dem Verbot
der Ungleichbehandlung ergeben. Anspruchsgrundlage kann auch §
69 S. 3
SGB V iVm der entsprechenden Anwendung des §
242 BGB sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EG Art. 81
,
GWB § 20 Abs. 1 § 33 S. 1
,
,
WettbewG § 26 Abs. 2 S. 1 § 35 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hannover 19.03.2004 S 6 KR 996/00