LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2005 - 4 KR 124/02
Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Ausstattung eines behinderten Kindes mit
einem PKW-Kassettenlift
Für einen 9-jährigen Tetraspastiker, der aus gesundheitlichen Gründen in einem Internat lebt und für den ein PKW mit eingebautem
Kassettenlift notwendig ist, um ihn an Wochenenden und in den Schulferien zu seinem Familienwohnort zu transportieren, ist
ein PKW-Kassettenlift ein Hilfsmittel nach §
33 Abs.
1 Alt. 3
SGB V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 25.07.2002 S 6 KR 17/00