LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2005 - 4 KR 147/03
Versorgung mit Hörhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip, Kostenerstattung bei selbstbeschaffter
Leistung
Ist eine bestimmte Hörhilfe notwendig, so hat die Krankenkasse diese Hörhilfe in vollem Umfang und ohne Eigenleistung der
Versicherten nach dem Sachleistungsprinzip zu gewähren. Der Versicherte muss sich nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden
geben, wenn eine gesetzliche Krankenkasse den Anspruch auf Versorgung mit einer notwendigen Hörhilfe zu Unrecht abgelehnt
und sich der Versicherte das Hörgerät selbst beschafft hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 204
Normenkette: SGB V §
13 Abs.
3 S. 1 §
2 Abs.
2 S. 1 §
33 Abs.
1 S. 1 §
33 Abs. 2 § 36 Abs. 1 § 36 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Oldenburg 05.06.2003 S 62 KR 263/02