LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.09.2007 - 4 KR 242/05
Rechtsverhältnis zwischen Apotheker und Krankenkasse nach Vorlage des Kassenrezeptes, Schadensersatz bei schuldhafter Pflichtverletzung
In der Vorlage eines Kassenrezeptes an einen Apotheker durch einen Versicherten bzw. seinen Beauftragten liegt das Angebot
zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Apotheker und der Krankenkasse des Versicherten. Dieses Angebot schließt die
Beachtung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner gemäß dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Verträge
zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Apotheker ein. Der Apotheker ist er gegenüber der zuständigen Krankenkasse
zum Schadensersatz aus Positiver Vertragsverletzung verpflichtet, wenn er schuldhaft seine Pflichten zur Prüfung eines Rezeptes
auf eine mögliche Fälschung verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ApoBetrO (1987) § 2 Abs. 2 S. 2
,
,
BMV-Ä § 29 Abs. 6
,
Vorinstanzen: SG Hannover 29.06.2005 S 11 KR 1313/01