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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2007 - 13 AS 158/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu berücksichtigendes Einkommen, Abschreibungen bei selbständiger Arbeit
Bei der Ermittlung des Einkommens eines Selbstständigen sind steuerrechtlich erlaubte Abschreibungen zu berücksichtigen, obwohl dies im Ergebnis dazu führt, dass die Einkommen aus selbstständiger Arbeit bei der Berechnung gegenüber dem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit privilegiert werden, weil häufig den Abschreibungen keine realen Geldflüsse im Bewilligungszeitraum gegenüberstehen. In einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist von dieser vom Verordnungsgeber vorgesehenen strikten Orientierung am Steuerrecht als geltendes Recht auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV § 2a Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 15 Abs. 1
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Oldenburg 04.05.2007 S 48 AS 649/07 ER

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