LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.02.2008 - 4 KR 72/05
Anspruch auf Kostenübernahme für eine wasserfesten Oberschenkelprothese aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn bereits beim Gebrauch der Alltagsprothese erhebliche Probleme bestehen, ist die Versorgung eines Versicherten mit einer
wasserfesten Oberschenkelprothese nicht erforderlich, um die Behinderungen bei der Wahrnehmung der Grundbedürfnisse des täglichen
Lebens auszugleichen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Oldenburg 17.02.2005 S 61 KR 117/03