LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.02.2008 - 5 VG 1/06
Anspruch auf Opferentschädigung, Versagung der Leistung bei Unbilligkeit, Zugehörigkeit von Opfer und Täter zum Drogenmilieu
1. Während bei der 1. Tatbestandsalternative des §
2 Abs.
1 S. 1
OEG (Verursachung) nur die unmittelbaren, nach natürlicher Betrachtungsweise mit dem eigentlichen schädigenden Tatgeschehen,
insbesondere auch zeitlich eng verbundenen Umstände berücksichtigt werden können, sind bei der "Unbilligkeitsgeneralklausel"
nach §
2 Abs.
1 S. 1 Alt. 2
OEG auch alle sonstigen, nicht unmittelbaren, sondern lediglich erfolgsfördernden Umstände zu prüfen. Hierzu zählt auch die sozialwidrige,
mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Dogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu
entstanden ist.
2. Der Gewährung von Bestattungsgeld steht ein Versagungsgrund nach §
2 OEG entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 09.12.2005 S 12 VG 12/02