LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.02.2008 - 5 VS 11/05
Anerkennung einer Tumorerkrankung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung, Berücksichtigung des Abschlussberichts der Radarkommission
bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs
Das Gericht kann den Abschlussbericht der "Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen
der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) - Radarkommission" - zumindest soweit gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
für einen Ursachenzusammenhang zwischen gutartigen Tumorerkrankungen und Radarstrahlung verneint werden - seiner Entscheidung
zugrunde legen, wenn die Beweisaufnahme ergeben hat, dass es sich hierbei um die herrschende medizinisch-wissenschaftlichen
Lehrmeinung handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SVG § 81 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Hannover 28.10.2005 S 18 VS 6/04