LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.02.2007 - 7 AL 333/03
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Ist bei krankhafter Disposition des Arbeitnehmers eine Störung des Arbeitsverhältnisses und eine Gefährdung des Arbeitsplatzes
auch durch ein nicht durch die gebotene Rücksichtnahme auf Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen gekennzeichnetes
Arbeitgeberverhalten voraussehbar, so ist die Gleichstellung mit den Schwerbehinderten gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Lüneburg 16.07.2003 S 18 AL 241/01