LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.12.2005 - 7 AY 51/05
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber bei rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
1. Nur wenn das Verhalten erkennbar der Verfahrensverzögerung und damit der Aufenthaltsverlängerung dient, ist eine rechtsmissbräuchliche
Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts iS des §
2 Abs.
1 AsylbLG anzunehmen. Dabei kommt es auf die generelle Eignung des zu beanstandenden Verhaltens zur missbräuchlichen Beeinflussung
des Aufenthalts an.
2. Nach §
2 Abs.
1 AsylbLG ist entscheidend, ob die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich beeinflusst wurde. Dabei kommt es auf die gesamte Dauer
des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet und nicht nur auf die Dauer des Aufenthalts nach rechtskräftiger Ablehnung
des Asylantrags an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
AufenthG (2004) § 50 § 60a Abs. 3
,
,
EGRL 9/2003 Art. 16 Abs. 1 Buchst. a
Vorinstanzen: SG Hildesheim 07.07.2005 S 34 AY 4/05