Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2015 - 8 SO 194/11
Unterkunftskosten als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Anspruch aus abgetretenem Recht Anspruch auf Sozialhilfe als höchstpersönliches Recht Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
1. Der Anspruch auf Sozialhilfe ist ein höchstpersönliches Recht; er kann nach § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
2. Bei § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII handelt es sich um eine von den §§ 53 und 54 SGB I abweichende speziellere Regelung, die gemäß § 37 SGB I zulässig ist und den allgemeinen Vorschriften über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung in den §§ 53 und 54 SGB I vorgeht.
3. Dessen ungeachtet erfolgte Abtretungen sind gemäß § 134 BGB nichtig, weil sie insoweit gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
Normenkette:
SGB XII § 17 Abs. 1 S. 2
,
SGB I §§ 53 f.
, ,
BGB § 134
Vorinstanzen: SG Lüneburg 13.04.2011 S 32 SO 161/08
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 13. April 2011 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 2.700,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: