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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2015 - 18 R 1087/12
Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung Streit über die Höhe einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen Ermittlung des Werts des Rechts auf Altersrente Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors
1. Die (Ausnahme-)Vorschrift des § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 SGB VI trifft bereits nach ihrem Wortlaut nicht auf eine Fallkonstellation zu, in der nach einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erstmals eine Altersrente in Anspruch genommen wird.
2. Eine analoge Anwendung von § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB VI kommt nicht in Betracht.
Normenkette:
SGB VI § 77 Abs. 3 S. 1 und S. 3
, ,
SGB VI § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1-2
,
Vorinstanzen: SG Aachen 16.11.2012 S 21 R 197/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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