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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2014 - 19 AS 1105/14
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für "gemischte Bedarfsgemeinschaft" Anrechnung von Einkommen Prüfung der Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine in einem Bescheid über die Anpassung der Höhe der Regelbedarfe erneut ausgewiesene Anrechnung des Einkommens einen Verwaltungsakt oder lediglich eine wiederholende Verfügung zum Bewilligungsbescheid darstellt Zulässigkeit der Beschränkung der Regelungswirkung auf einzelne Berechnungselemente
1. Die Frage, ob ein Schreiben einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X darstellt, hat in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung.
2. Es ist unzulässig, in einem Bescheid die Regelungswirkung auf einzelne Berechnungselemente zu beschränken.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1
,
SGG § 144 Abs. 2
,
SGB X § 31
Vorinstanzen: SG Duisburg 13.05.2014 S 39 AS 625/14
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.05.2014 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren zu erstatten.

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