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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.05.2015 - 19 AS 2396/14
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung Minderung der Regelleistung wegen Nichtantritts einer Eingliederungsmaßnahme Geltendmachung der Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme wegen Unterforderung
Die hier aufgeworfene Rechtsfrage, wann und unter welchen Bedingungen die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit zumutbar ist, weist keine grundsätzliche Bedeutung auf. Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geklärt bzw. ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut.
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 1
,
SGB III § 45 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 144 Abs. 2
,
SGB II § 10 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Köln 17.10.2014 S 5 AS 2397/13
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.10.2014 - S 5 AS 3297/13 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird abgelehnt.

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