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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2015 - 3 R 1005/14
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts Hinreichende Erfolgsaussicht der Klage Fehlen der Klagebegründung
Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage zum Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife ist jedenfalls dann nicht schon wegen fehlender Klagebegründung zu verneinen, wenn - wie hier - der angefochtene Bescheid vorgelegt wird und der Kläger im Widerspruchsverfahren unter Vorlage eines Attestes eines behandelnden Arztes geltend gemacht hat, es seien nicht alle Krankheiten berücksichtigt und die Leistungseinschätzung treffe nicht zu.
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114
,
ZPO § 115
Vorinstanzen: SG Dortmund 30.09.2014 S 10 R 1662/14 WA
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.09.2014 geändert. Dem Kläger für die Zeit ab 14.07.2014 (Tag des Eingangs der vollständigen Einkommensunterlagen) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, E, beigeordnet.

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