LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2014 - 6 AS 1154/13
Streit über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem SGB II Aufrechnungsmöglichkeit nach § 42a SGB II auch für Mietkautionsdarlehen, die bereits vor Inkrafttreten der Norm gewährt worden sind Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 42a SGB II für Altdarlehen im Wege verfassungskonformer Auslegung
Eine uneingeschränkte Anwendung von § 42a SGB II auf Mietkautionsdarlehen, die bereits vor dieser Norm gewährt wurden (Altdarlehen), ist aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig. Daher ist der Anwendungsbereich dieser Norm im Wege der verfassungskonformen Auslegung zu beschränken.
Normenkette:
SGB II § 42a
, ,
Vorinstanzen: SG Köln 14.06.2013 S 6 AS 4936/12
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.06.2013 abgeändert. Der Bescheid vom 15.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.11.2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: