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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2020 - 6 AS 530/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an die Übernahme der Kosten für die Erneuerung bzw. Reparatur der Heizungsanlage einer selbstgenutzten Immobilie
Aufwendungen für die Erneuerung der Heizungsanlage einer selbstgenutzten Immobilie sind nicht mehr als im Rahmen von § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II übernahmefähig anzusehen, wenn die Maßnahme nicht lediglich der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes dient, sondern erst der Herstellung eines solchen.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 15.12.2016 S 12 AS 4113/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.12.2016 wird zurückgewiesen
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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