Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 AS 1191/14
Prüfung der einstweiligen Bewilligung von Grundsicherungsleistungen im Falle eines abstrakt förderungsfähigen jedoch u.a. wegen Überschreitung der Altersgrenze tatsächlich nicht geförderten Studiums an einer Hochschule Förderung eines Zweitstudiums der Physik einer freiberuflichen Rechtsanwältin
Wird ein abstrakt förderungsfähiges Studium, wie das der Physik, allein aus individuellen Versagungsgründen, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, nicht gefördert (hier: wegen Nichterfüllen der Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG und Überschreitung der Altersgrenze für die Ausbildungsförderung nach § 10 Abs. 3 BAföG), führt allein die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Studiums zum Ausschluss der Leistungen zum Lebensunterhalt. Dies gilt auch im Falle einer freiberuflichen Rechtsanwältin, die ihr Studium der Physik nicht ausübt.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
,
BAföG § 7 Abs. 2
,
BAföG § 10 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Köln 16.06.2014 S 5 AS 1990/14 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.06.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: