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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 AS 1289/14
Prüfung der darlehensweisen Übernahme von Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung Einstweiliger Rechtsschutz bei unmittelbar bevorstehender Stromsperre durch den Grundversorger und Ausschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung Prüfung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Hinweise zur Zumutbarkeit eines Wechsels zu einem Energieversorger mit Vorauskasse
1. Die Sperrung der Energieversorgung ist eine Notlage, die die Bewohnbarkeit der Wohnung beeinträchtigt und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 8 S. 1 SGB II indiziert. Dies gilt nicht nur für eine bereits durchgeführte Stromsperre, sondern auch für eine vom Energielieferer angekündigte und unmittelbar bevorstehende Stromsperre.
2. Bei Abschluss eines Energielieferungsvertrages mit einem Energieversorger, der ohne Bonitätsprüfung aber mit Vorkasse Energielieferungsverträge anbietet, muss der Leistungsträger dem Leistungsempfänger mit Rat und Tat zur Seite stehen. Insbesondere leistungsschwächere Verbraucher sind nicht ohne weiteres auf Energieunternehmen mit Vorauskasse zu verweisen.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGB II § 22 Abs. 8
,
SGB II § 22 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Köln 23.06.2014 S 11 AS 2097/14 ER
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.06.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 800 EUR vorläufig ein Darlehen zu gewähren. Die Zahlung in Höhe von 800 EUR ist unmittelbar an den Versorger - die Firma s - zu leisten. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U aus T beigeordnet. Kosten diesbezüglich sind nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird auch für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U aus T beigeordnet. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

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