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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.06.2018 - 7 AS 834/16
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Zahlungen aus einer Restschuldversicherung als Einkommen Rentennachzahlung
Versicherungsleistungen aus einer Restschuldversicherung sind nicht als bereite Mittel zur Existenzsicherung anzusehen, wenn die Zahlung der Beträge nur zur Begleichung der Raten des Kredits vorgesehen und durch das tatsächliche Zusammenwirken von Bank und Versicherung sichergestellt ist, dass die Mittel nicht zur Existenzsicherung eingesetzt werden konnten.
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Köln 26.02.2016 S 37 AS 2108/15
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.02.2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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