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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2018 - 8 BA 95/18
Sozialversicherungspflicht als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Keine Verschiebung der Rechtsmacht durch Regelungen einer auf dem Gesellschaftsvertrag beruhenden Geschäftsordnung
Nur eine im Gesellschaftsvertrag selbst und unmittelbar angelegte Regelung ist in der Lage, eine sozialversicherungsrechtlich beachtliche Rechtsmachtverschiebung zu gewährleisten (hier im Falle einer auf dem Gesellschaftsvertrag beruhenden Geschäftsordnung).
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
, ,
SGB IV § 28p Abs. 1
,
GmbHG § 53 Abs. 1
,
GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1
,
GmbHG § 54
Vorinstanzen: SG Köln 07.06.2018 S 2 R 1226/17
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 7.6.2018 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf 75.000,00 EUR festgesetzt.

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