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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2014 - 8 R 1104/13
Statusfeststellungsverfahren für einen mitarbeitenden Kommanditisten Bewertungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung Einfluss auf die Willensbildung einer KG Abbedingen gesellschaftsvertraglicher Regelungen
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.
2. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob der Einfluss des Gesellschafters auf die Willensbildung der KG aufgrund besonderer Einzelfallumstände unabhängig von seiner Gesellschafterstellung so erheblich ist, dass ihm gegenüber nicht genehme Beschlüsse und jede Weisung ausgeschlossen sind und er die Geschäfte nach eigenem Gutdünken führen, d.h. frei schalten und walten kann.
3. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen können nicht durch den Willen, nicht von ihnen Gebrauch machen zu wollen, stillschweigend abbedungen werden.
Normenkette:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Detmold 25.10.2013 S 6 R 627/12
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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