Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.02.2014 - 8 R 1108/12
Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Dachdeckermeister und Betriebsleiter eines Familienbetriebes bei vorangegangenem unbefristeten Arbeitsvertrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen - hier Mutter (Betriebsinhaberin) und Sohn (Betriebsleiter)
1. Der Vortrag, dass der für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechende Arbeitsvertrag nicht habe fortgelten sollen und Vereinbarungen in der Praxis keinen Bestand gehabt hätten, überzeugt nicht, wenn sämtliche Merkmale der äußeren Abwicklung der Erwerbstätigkeit, wie festes monatliches Arbeitsentgelt, Verbuchung der Personalkosten als Betriebsausgaben, Entrichtung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen im Wesentlichen über den streitigen Zeitraum unverändert geblieben sind.
2. Für das Vorliegen einer Weisungsbefugnis des Betriebsinhabers ist es ist nicht entscheidend, ob der in dem Betrieb beschäftigte Familienangehörige seinen Zuständigkeitsbereich alleinverantwortlich und regelmäßig ohne Weisungen ausgeführt und der andere Familienangehörige (hier die Mutter) als Betriebsinhaber von seinem Weisungsrecht nur eingeschränkt Gebrauch macht. Entscheidend ist, ob bspw. im Falle eines familiären Zerwürfnisses dieses Weisungsrecht unproblematisch zum Tragen kommen kann und der Beschäftigte keine rechtliche Möglichkeit hat, ihm unangenehme Weisungen zu verhindern.
3. Auch wenn der Betriebsinhaber mangels Kenntnissen das Weisungsrecht gegenüber dem Beschäftigten nicht ausüben kann, kommt es hierauf für die Annahme einer Selbstständigkeit nicht an. Weit reichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen allein noch nicht schon zu einem Selbstständigen (so auch BSG, Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R).
Normenkette:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 2
, ,
SGB V § 5 Abs. 1
,
SGB XI § 20 Abs. 1 S. 1
,
SGB III § 25 Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
,
HWO § 1
,
HWO § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 16.10.2012 S 46 (41) R 13/08
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen den Bescheid vom 1.11.2013 werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: