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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2016 - 8 R 185/13
Statusfeststellungsverfahren Tätigkeit zur Förderung behinderter Menschen Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses
1. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden.
2. Zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit ist regelmäßig vom - wahren und wirksamen - Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen.
3. Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen.
Normenkette:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Köln 21.10.2010 S 2 R 239/10
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Klage wird der Bescheid vom 29.01.2012 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird für den gesamten Rechtsstreit auf 1.927,80 Euro festgesetzt.

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